Ein 40 Jahre alter Autofahrer kommt wegen der neuen Cannabis-Grenzwerte für den Verkehr um ein dreimonatiges Fahrverbot herum. Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland, der auch eine Geldbuße von 1.000 Euro vorsah, war der Mann vor dem Amtsgericht Papenburg noch gescheitert. Er hatte mit 1,3 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) je Milliliter Blut den damals geltenden Grenzwert von einem Nanogramm überschritten. Mit einer Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte der 40-Jährige aber Erfolg: Das OLG sprach den Mann frei, weil inzwischen der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm in Kraft getreten war.
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