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Neue Cannabis-Regeln bewahren 40-Jährigen vor Fahrverbot

Nur eine Gesetzesänderung bewahrt den Autofahrer vor einem Fahrverbot. (Archivbild) / Foto: Fabian Sommer/dpa
Nur eine Gesetzesänderung bewahrt den Autofahrer vor einem Fahrverbot. (Archivbild) / Foto: Fabian Sommer/dpa

Ein Autofahrer wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fahrens unter Cannabis-Einfluss - zunächst ohne Erfolg. Doch als sich das Oberlandesgericht mit dem Fall befasst, gelten neue Grenzwerte.

Ein 40 Jahre alter Autofahrer kommt wegen der neuen Cannabis-Grenzwerte für den Verkehr um ein dreimonatiges Fahrverbot herum. Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland, der auch eine Geldbuße von 1.000 Euro vorsah, war der Mann vor dem Amtsgericht Papenburg noch gescheitert. Er hatte mit 1,3 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) je Milliliter Blut den damals geltenden Grenzwert von einem Nanogramm überschritten. Mit einer Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte der 40-Jährige aber Erfolg: Das OLG sprach den Mann frei, weil inzwischen der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm in Kraft getreten war.

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