Im juristischen Streit um die Nutzung der Autobahn 39 für eine geplante Fahrraddemo am Sonntag gibt es eine abschließende Entscheidung. Mit einem nicht mehr anfechtbaren Beschluss vom Samstag beschränkte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die Route. Der nun festgelegte Bereich werde dem Anliegen der Versammlung hinreichend gerecht, teilte das OVG zur Begründung mit.
Die Strecke der Raddemo sollte unter anderem auch auf der A39 ab der Anschlussstelle Lüneburg/Nord bis zur Höhe des Bahnhofs in Bardowick verlaufen. Die Hansestadt Lüneburg untersagte aber die Nutzung über die Anschlussstelle Lüneburg/Nord hinaus. Der dagegen gerichtete Eilantrag hatte beim Verwaltungsgericht Lüneburg zunächst Erfolg, wurde nun aber vom OVG gekippt.
«Die Durchführung der Versammlung auf dem stark frequentierten Abschnitt der A39 würde den Verkehr über einen relativ langen Zeitraum intensiv beeinträchtigen, wodurch sich die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erhöhen würden», hieß es zur Begründung. Mit der Alternativroute habe die Hansestadt einen angemessenen Ausgleich geschaffen.
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