Für exakte Cannabis-Kontrollen im Straßenverkehr fehlen der Polizei nach Gewerkschaftsangaben entsprechende Geräte. «Es gibt kein wirkliches dem Alkomaten vergleichbares Gerät», sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen, Kevin Komolka, der «Nordwest-Zeitung». Die Polizei hat demnach derzeit kein spezielles Testgerät, um den Wert des berauschenden Wirkstoffs THC genau feststellen zu können. «Da heißt es: warten», so Komolka.
Die Polizei habe derzeit nur die Möglichkeit, sogenannte Wischtests zu machen, die beim Abwischen von Schweiß reagieren. Dann folge ein Drogenvortest als Urinprobe - das sei aber freiwillig. Bei ausreichenden Verdachtsmomenten kann eine Blutprobe angeordnet werden. «Sie ist oft das einzige Mittel, um die Stärke der Toxikation festzustellen», berichtete Komolka.
Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr umstritten
Nach der Teil-Legalisierung soll es demnächst neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer geben. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon im Jahr 2022 für eine «angemessene» Heraufsetzung aus.
Jüngst ließ der Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. Die Neuregelungen sollen bald in Kraft treten.
Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei ist der Wert zu hoch und sollte gesenkt werden. «Wir glauben, dass er nicht gleichzusetzen ist mit der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol.» Auch Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hat den höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr kritisiert. Behrens und Verkehrsminister Olaf Lies (beide SPD) befürchten mehr Verkehrsunfälle durch die Teil-Legalisierung von Cannabis.
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