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Dauerparker am Flughafen abgeschleppt

Ein Auto soll am Flughafen BER seit Monaten auf einem Kurzzeitparkplatz gestanden haben.  / Foto: Anja Sokolow/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Auto soll am Flughafen BER seit Monaten auf einem Kurzzeitparkplatz gestanden haben. / Foto: Anja Sokolow/dpa-Zentralbild/dpa

Parken kann teuer werden, besonders am Flughafen. In Berlin gab es einen besonders kuriosen Fall.

Der kuriose Dauerparker vom Berliner Flughafen ist abgeschleppt worden. «Das Fahrzeug wurde in Absprache zwischen Apcoa und der FBB zu einem anderen Stellplatz gebracht», teilte ein Sprecher des Parkplatzbetreibers Apcoa der Deutschen Presse-Agentur mit. FBB ist der Name der Flughafengesellschaft. An dem anderen Stellplatz bleibe das Fahrzeug, bis die Halterfrage geklärt sei, hieß es weiter.

Unterdessen geht das Rätselraten um den Wagen weiter. Eines steht allerdings für die Polizei schon fest: Das wegen hoher Parkgebühren in die Schlagzeilen geratene Auto mit Hannoveraner Kennzeichen ist demnach nicht in eine Straftat verwickelt. «Wir können sagen: Weder das Auto noch das Kennzeichen sind als gestohlen gemeldet», sagte ein Sprecher der zuständigen Polizeidirektion Süd in Cottbus. 

Das Auto sei bereits abgemeldet worden. «Das Kennzeichen wurde neu vergeben», so der Sprecher. Daher sei nun auch ein anderes Auto mit diesem Kennzeichen unterwegs. Zur Parkdauer und Zeitpunkt des Abmeldens konnte er keine Angaben machen. 

Wie lange stand der Wagen auf dem Parkplatz?

Der Wagen soll laut einem Bericht der «Berliner Zeitung» seit über einem Jahr auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafens BER gestanden haben. Die Gebühr pro Tag: mehr als 500 Euro. Denn pro Stunde werden auf dem Kurzzeitparkplatz 23 Euro fällig. Bis zu zehn Minuten sind kostenfrei. In einem Jahr kämen rund 200.000 Euro zusammen.

Betreiber des Parkplatzes ist die Apcoa Deutschland GmbH mit Sitz in Stuttgart. Ein Unternehmenssprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Auto stehe schon länger am Flughafen. Dass es sich um ein Jahr handele, könne er allerdings nicht bestätigen. Apcoa stehe im engen Austausch mit dem Flughafen als Eigentümer des Parkhauses und den zuständigen Behörden.

Betreiber: Abschleppen nicht kurzfristig umsetzbar

Der Prozess der Ermittlung des Halters sei bisher nicht abgeschlossen, hieß es am Montag weiter. Ein Fahrzeug in dieser Situation abzuschleppen, sei rechtlich komplex und nicht kurzfristig umsetzbar, hatte der Sprecher zuvor erklärt.

An einer öffentlichen Straße dürfe solch ein Wagen nicht mehr stehen, sagte der Cottbuser Polizeisprecher. «Dort könnte man ihn abschleppen lassen.» Dies wäre Aufgabe des Ordnungsamtes. Der Flughafenparkplatz sei aber Privatgelände. 

Auf die Frage, ob Apcoa die ausstehenden Parkgebühren einzutreiben gedenkt, hatte der Sprecher der «Berliner Zeitung» gesagt: «Ob geschuldete Parkgebühren in diesem Zusammenhang eingetrieben werden können, hängt davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.»

Der dpa hatte der Sprecher des Parkplatzbetreibers mitgeteilt: Sobald der Halter ermittelt sei, werde «in Rücksprache mit ihm» geprüft, inwieweit die ausstehende Forderung beglichen werden kann.

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