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Betreiber von Biogasanlagen atmen durch

Ältere Biogasanlagen können zunächst weiter betrieben werden - eine entsprechende Gesetzesänderung hat am Freitag den Bundesrat passiert. (Archivbild) / Foto: picture alliance / dpa
Ältere Biogasanlagen können zunächst weiter betrieben werden - eine entsprechende Gesetzesänderung hat am Freitag den Bundesrat passiert. (Archivbild) / Foto: picture alliance / dpa

Viele ältere Biogasanlagen standen kurz vor dem Aus - aber SPD, Grüne und CDU einigten sich im Bundestag darauf, den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Zumindest fürs Erste.

Nach dem Beschluss des Energiepakets im Bundestag können die Betreiber von Biogasanlagen zunächst durchatmen. Das Ausschreibungsvolumen für dieses und das kommende Jahr sei deutlich angehoben worden, sodass ältere Biogasanlagen in den kommenden zwei Jahren weiter betrieben werden können, sagte der Biogasexperte des Landvolks Niedersachsen, Harald Wedemeyer. 

Am Freitag hatten sich Grüne, SPD und CDU im Bundestag auf Gesetzesänderungen verständigt. Bei älteren Biogasanlagen wäre sonst in diesem und nächstem Jahr die Förderung nach 20 Jahren ausgelaufen und damit ein Betrieb unrentabel geworden. Zwischen 2004 und 2011 hatte es in Deutschland einen starken Zubau bei Biogasanlagen gegeben.

Anschlusslösungen notwendig

«Die Ausschreibungsmengen gehen aber in den Folgejahren wieder deutlich runter», erklärte Wedemeyer. Daher müsse nach der Bundestagswahl mit der neuen Bundesregierung über Anschlusslösungen verhandelt werden. «Wenn man die Biogasanlagen tatsächlich weiterhin als flexible Anlagen und dem Stromsystem dienend haben möchte, muss man sicherlich nochmals nachsteuern.»

Das gelte auch für den sogenannten Flexibilitätszuschlag. Damit sollen Biogasanlagenbetreiber einen Anreiz bekommen, ihren Strom so zu produzieren, dass Schwankungen bei Wind- und Sonnenenergie ausgeglichen werden können. Dazu sind allerdings zusätzliche Investitionen notwendig. «Dieser Flexibilitätszuschlag ist jetzt erhöht worden - ob das ausreicht, muss man schauen», sagte Wedemeyer.

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