Ukrainische Flüchtlinge in Niedersachsen müssen ihr Auto aus der Heimat weiterhin nicht in Deutschland zulassen. Eine dafür geltende Ausnahmeregelung wurde bis Ende September verlängert, wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag in Hannover mitteilte. Der Erlass sei auf Bitte des Bundes ergangen.
Ursprünglich wollte der Bund demnach zum 1. April die Voraussetzungen schaffen, die ukrainischen Fahrzeuge in eine regelhafte Zulassung in Deutschland zu überführen. Jedoch seien nach wie vor rechtliche Fragestellungen zu klären, was nach Aussage des Bundes bis zum 31. März nicht möglich war. Die Ausnahmeregelung soll der besonderen Situation der Kriegsflüchtlinge Rechnung tragen.
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