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Atomrechtliche Aufsichtsbehörde drängt auf schnelleres Handeln bei Bergung des maroden Atommülllagers Asse

Eine Mitarbeiterin läuft einem Fräskopf im Atommülllager Asse im Landkreis Wolfenbüttel. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild
Eine Mitarbeiterin läuft einem Fräskopf im Atommülllager Asse im Landkreis Wolfenbüttel. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Atomrechtliche Aufsichtsbehörde mahnt schnelleres Handeln für Bergung im maroden Atommülllager Asse in Niedersachsen an.

Angesichts zunehmend besorgter Stimmen zum maroden Atommülllager Asse in Niedersachsen mahnt die atomrechtliche Aufsichtsbehörde schnelleres Handeln für die Bergung an. «Die Rückholung und die Notfallvorsorgemaßnahmen müssen jetzt beschleunigt vorangetrieben werden», sagte der Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Christian Kühn, der Deutschen Presse-Agentur. Berichte darüber, dass das seit langem einsickernde Salzwasser inzwischen neue, unbekannte Wege nimmt, ließen zuletzt Besorgnis von Politik und Experten wachsen.

«Ich bin besorgt. Das Atomdesaster in der Asse schreibt ein neues Kapitel», sagte etwa der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) im Mai. Kurz zuvor hatte sich die Chefin der Betreibergesellschaft (BGE), Iris Graffunder, im Zeitungsinterview geäußert: «Es ist nicht vollkommen planbar, wie sich der Berg entwickelt. Durch diese starke Veränderung des Wasserzutritts sind wir alarmiert», sagte sie der «Braunschweiger Zeitung». Aufsichtsbehördenchef Kühn betonte nun, dass die jetzige Situation kein Grund für Alarmismus sei.

Zwischen den Beteiligten gebe es einen regelmäßigen Austausch, weil die Situation in der Asse genau untersucht, beobachtet und bewertet werden müsse, sagte Kühn. Aber auch für den BASE-Präsidenten steht fest: «Die Asse ist eine atomare Altlast, die nie als Endlager hätte genutzt werden dürfen.»

In der Schachtanlage liegen in 13 Kammern rund 126 000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Weil Wasser eindringt, gilt die Anlage als marode und geräumt werden. Zuständig für den gesetzlichen Auftrag, die Anlage unverzüglich stillzulegen, ist Bundesgesellschaft für Endlagerung mit Sitz in Peine. Deren Experten hatte jüngst darüber informiert, dass die Wassermenge an der Hauptauffangstelle abnehme und es unklar sei, wo das restliche Wasser bleibe.

Die neue Situation stellt die verfolgte Stilllegungsoption laut Bundesamt aktuell nicht infrage. Sie unterstreiche aber, dass die langzeitsichere Stilllegung der Asse und Notfallvorsorgemaßnahmen von der Betreiberin mit Nachdruck zu verfolgen seien.

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