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Urteil nach Mord an vierjährigem Fabian rechtskräftig

Die angeklagte Mutter und ihr Lebensgefährte warten im Gerichtsaal vom Landgericht Hannover auf den Prozessbeginn. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die angeklagte Mutter und ihr Lebensgefährte warten im Gerichtsaal vom Landgericht Hannover auf den Prozessbeginn. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der qualvolle Tod eines kleinen Jungen in Barsinghausen hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der angeklagten Mutter und des angeklagten Stiefvaters verworfen.

Die Verurteilung für den Mord am vierjährigen Fabian in Barsinghausen bei Hannover ist rechtskräftig. Die auf Revision der Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit Beschluss vom 29. Mai mit. Das Landgericht Hannover hatte die 29-jährige Mutter und den 34 Jahre alten Stiefvater im vergangenen Dezember zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und bei beiden die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dies ist die Höchststrafe, eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ist damit unwahrscheinlich.

Die Angeklagten hatten laut Urteil den Jungen und seine sechsjährige Schwester aus «erzieherischen Gründen» gequält und misshandelt. Anfang 2023 schlugen sie mit einem Fleischklopfer auf den Vierjährigen ein - er starb drei Tage später an den Folgen innerer Blutungen und eines Schädel-Hirn-Traumas. Die Angeklagten hätten erkannt, dass der Junge qualvoll sterben würde und nahmen das billigend in Kauf, weil sie sich in ihrer Liebesbeziehung durch das Kind gestört fühlten. Die Polin hatte den 34-jährigen Deutsch-Polen über Tiktok kennengelernt und war Ende Mai 2022 mit ihrem kleinen Sohn und ihrer sechsjährigen Tochter nach Niedersachsen gezogen.

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