Das Urteil nach der Ermordung einer Frau in ihrer Laube am Würmsee nahe Hannover vor knapp eineinhalb Jahren ist rechtskräftig. Die Revision des Verurteilten sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu dem Beschluss vom 20. Februar mit. Im vergangenen September war ein damals 55 Jahre alter Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hannover stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Entlassung ausschließt.
Das Landgericht Hannover hatte den Mann schuldig gesprochen, am 11. September 2022 eine allein lebende 56 Jahre alte Frau in ihrer Laube am Würmsee in Burgwedel erstochen zu haben. Die Frau habe er nicht gekannt. Er tat dies, um «seine eigenen Selbstwertprobleme zu kompensieren» und «inneren Druck abzubauen». Das Landgericht sah darin einen Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Der Mann brachte die Leiche anschließend an einen zunächst unbekannten Ort. Rund einen Monat nach der Urteilsverkündung fanden Pilzsammler das Opfer etwa zweieinhalb Kilometer vom Tatort entfernt in einem Waldstück.
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