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Urteil gegen Richterin wegen Rechtsbeugung aufgehoben

Der Sitz des neuen 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig. / Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Der Sitz des neuen 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig. / Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Eine Richterin des Amtsgerichts Rotenburg hat sich über ihre Befugnisse hinweg gesetzt und das Gesetz gebeugt - doch wie ist sie dafür zu bestrafen? Das wird nun erneut verhandelt.

Das Urteil gegen eine Richterin am Amtsgericht Rotenburg wegen Rechtsbeugung muss neu verhandelt werden. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob das Urteil des Landgerichts Stade auf, nachdem die 54 Jahre alte Angeklagte Revision eingelegt hatte, wie das Gericht in Leipzig am Dienstag mitteilte. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer am Landgericht Stade neu verhandelt werden.

Das Landgericht Stade hatte die Juristin im März 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass die Frau, die als Betreuungsrichterin beschäftigt war, zwischen 2016 und 2017 in 15 Fällen Menschen gegen deren Willen in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie untergebracht hatte, ohne diese wie vorgeschrieben vorher oder in bestimmten Fällen innerhalb von 24 Stunden persönlich angehört zu haben. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe damals eingeräumt, einen Vorsatz aber abgestritten.

Das Bundesgericht urteilte am 18. April, dass die Begründung des Landgerichts Lücken aufweise. Unter anderem fehlte es in den «Urteilsgründen an der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung aller subjektiven und objektiven Umstände des Einzelfalls», hieß es in einer Mitteilung.

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