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Minderjährige stehlen Wagen für Spritzfahrten

Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr steht  auf einem Parkplatz (Symbolbild). / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr steht auf einem Parkplatz (Symbolbild). / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Für eine nächtliche Spritzfahrt stiehlt ein Jugendlicher ein Feuerwehrauto. Er ist nicht der einzige Minderjährige in Niedersachsen, der sich mit geklautem Auto auf eine Tour begibt.

Ein Jugendlicher hat nahe Hildesheim ein Feuerwehrauto gestohlen, ein weiterer Minderjähriger im Landkreis Diepholz konnte erst durch mehrere Streifenwager in einem geklauten Auto gestoppt werden. Der Jugendliche brach in Gronau westlich von Hildesheim durch ein Fenster in eine Feuerwehrstation ein, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der Dieb fuhr mit dem Einsatzleitwagen einige Dutzend Kilometer bis in die Region zwischen Hannover und Salzgitter, ehe er zurückkehrte und das Fahrzeug wieder bei der Feuerwehr abstellte, wie es weiter hieß. 

Während der Fahrt habe er das Feuerwehrauto beschädigt. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Sein genaues Alter wollte ein Polizeisprecher zum Schutz der Identität nicht nennen, der Jugendliche sei strafmündig, also 14 oder älter, und ohne Fahrerlaubnis.

In Barnstorf (Landkreis Diepholz) unternahm ein Zwölfjähriger gleich zwei Versuche, mit geklauten Autos auf Spritztour zu gehen - die Polizei stoppte in schließlich mit mehreren Streifenwagen. Der Junge war am Montag aufgefallen, als er aus einer Umkleidekabine einer Sporthalle einen Schlüssel klaute und mit dem dazugehörigen Auto wegfahren wollte, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Zeugen stoppten den Jungen, der schon auf dem Fahrersitz Platz genommen hatte.

Bevor die Polizei eintraf, türmte das Kind und versuchte anschließend mit einem anderen gestohlenen Auto die geplante Fahrt durchzuführen. Mit mehreren Streifenwagen gelang es der Polizei schließlich, die Flucht zu beenden. Neben dem Kind auf dem Beifahrersitz saß diesmal ein 16-jähriger Freund. Die Polizei brachte beide zur Dienststelle und übergab sie den Erziehungsberechtigten.

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