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Mehrere Haftentlassungen seit Cannabis-Teillegalisierung

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Seit zwei Monaten ist Cannabis in Deutschland zum Teil legal. Das kann auch auf Häftlinge Auswirkungen haben. In Niedersachsen kam dies mehrfach vor.

Im Zug der Teillegalisierung von Cannabis sind mehrere Menschen in Niedersachsen aus der Haft entlassen worden. Aus zwei Justizvollzugsanstalten wurde jeweils ein Gefangener aus einer Ersatzfreiheitsstrafe entlassen, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Wer beispielsweise eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, sitzt diese Summe als Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis ab. Zudem wurde in sechs Fällen eine sogenannte Überhaft gelöscht oder erlassen. Die Zahlen sind von Anfang April, neuere lagen dem Ministerium zunächst nicht vor.

In dem Cannabisgesetz ist eine Amnestieregelung für Altfälle enthalten. Dadurch müssen viele Gerichtsakten und Urteile neu angeschaut werden, wenn Menschen in der Vergangenheit zu Haft- oder Geldstraßen für Cannabis-Delikte verurteilt wurden. In Niedersachsen mussten laut Ministerium deshalb etwa 16.000 Verfahren händisch überprüft werden. Die Prüfung sei mittlerweile nahezu abgeschlossen.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) erneute ihre Kritik an dem Gesetz. «In der Justiz hat das Cannabisgesetz unheimlich viel Arbeit produziert, die meines Erachtens absolut unnötig und überflüssig war. Ich finde es nach wie vor falsch, dass man eine Rückwirkungsregelung in das Gesetz eingebaut hat. Zur Zeit der Tatbegehung wussten die Menschen, dass ihr Handeln strafbar ist und haben in diesem Wissen trotzdem Cannabis erworben oder konsumiert», sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

«Ein Großteil der Akten ist bei den Staatsanwaltschaften schon durchgesehen worden, aber damit ist es nicht getan», betonte die Ministerin. Wenn sich eine Verurteilung aus mehreren Straftatbeständen zusammensetze, beispielsweise aus einem Cannabis-Verstoß und einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, dann gehe diese Akte nun zum Gericht, sagte Wahlmann. Dort müsse die sogenannte Gesamtstrafe aufgelöst und eine neue gebildet werden. Die erfordere jedes Mal einen Gerichtsbeschluss. «Arbeit, die man hätte vermeiden können», kritisierte die SPD-Politikerin.

Der Bundestag soll in der kommenden Woche Nachbesserungen an dem Gesetz beschließen. Dabei geht es unter anderem um einen neuen Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum sowie zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine, um das Entstehen von Großplantagen zu verhindern.

Wahlmann sieht die Änderung des Grenzwertes skeptisch. «Ich halte es für fatal, den Grenzwert nur deshalb zu erhöhen, weil der Besitz von Cannabis jetzt legal ist.» Damit würde suggeriert, dass es ungefährlich wäre, unter Cannabiseinfluss Auto zu fahren, kritisierte die Ministerin.

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