Nach einem Angriff auf das türkische Generalkonsulat in Hannover ermittelt der Staatsschutz. Mehrere Täter beschädigten am Dienstagabend Fensterscheiben des Gebäudes, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Etwa 20 Menschen warfen demnach Steine auf das Konsulat und schlugen mit Eisenstangen gegen Fenster. Sie flüchteten, als Polizisten eintrafen. Später nahm die Polizei zwei Menschen kurzzeitig fest und nahm ihre Personalien auf.
Motiv und Hintergründe waren den Angaben zufolge zunächst nicht bekannt. Vor dem Angriff hatte es in der Innenstadt der niedersächsischen Landeshauptstadt eine Demonstration unter dem Titel «Gegen die Angriffe von Nationaltürken in Belgien» gegeben, an der laut Polizei bis zu 450 Menschen teilnahmen. Dabei sei es wiederholt zu strafbaren Ausrufen einzelner Teilnehmer gekommen, berichtete die Polizei. Zudem seien Fahnen mit verbotenen Symbolen geschwenkt worden, Vermummte hätten später auch Pyrotechnik auf Polizisten geworfen. Die Versammlung sei daher nach zwei Stunden aufgelöst worden.
Insgesamt leiteten die Beamten neun Strafverfahren ein, unter anderem wegen des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.
Bundesregierung verurteilt Attacke
Die Bundesregierung verurteilte den Angriff auf das Schärfste. «Gewalt - gleich welcher Couleur - hat in unserer Gesellschaft keinen Platz», sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin am Mittwoch. «Zu diesem Thema stehen wir natürlich mit der türkischen Seite in Kontakt, und wir hoffen, dass die Täter jetzt schnell ermittelt und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.»
Das türkische Außenministerium machte Unterstützer der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK verantwortlich. Sie hätten den Angriff auf den Eingang des türkischen Konsulats organisiert. Nach dem Angriff habe man deutsche Vertreter kontaktiert und sie daran erinnert, dass sie «verantwortlich für die Sicherheit unserer Bürger und diplomatischen Einrichtungen» seien.
Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium in Berlin versicherten am Mittwochmittag hingegen, dass sie zur Urheberschaft keine Erkenntnisse hätten, und verwiesen auf die laufenden Ermittlungen.
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