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Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Landkreis Leer erteilt

Der Landkreis Leer hat einen Wolf im Rheiderland zum Abschuss freigegeben. (Symbilbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Der Landkreis Leer hat einen Wolf im Rheiderland zum Abschuss freigegeben. (Symbilbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Wölfe sind in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Dennoch dürfen sie in Ausnahmefällen geschossen werden, etwa wenn sie wiederholt Nutztiere reißen. Der Landkreis Leer hat nun reagiert.

Nach mehreren Rissen von Schafen und Rindern im Rheiderland hat der Landkreis Leer eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Diese sei bereits am 8. November nach der Bestätigung des letzten Vorfalls erteilt worden, teilte Landrat Matthias Groote mit. Sie gelte für drei Wochen, sagte ein Sprecher. Allein in der Gemeinde Jemgum seien seit Mai 20 Wolfsangriffe auf Nutztiere nachgewiesen worden. 

Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Dennoch kann er nach geltender Rechtslage unter bestimmten Bedingungen abgeschossen werden. Allerdings hatten zuletzt Verwaltungsgerichte immer wieder geplante Abschüsse gestoppt, so zum Beispiel im Landkreis Aurich und im Landkreis Stade. 

Die Ausgangslage im Landkreis Leer sei jedoch eine andere, sagte der Sprecher. Die Zahl der Risse sei höher. Auch sei ein hinreichender Schutz entlang der weitläufigen Deiche im Kreisgebiet durch Zäune weder machbar noch bezahlbar. Die Deichsicherheit sei in Gefahr, da die Beweidung mit Schafen dafür sorge, dass der Boden fest bleibe. «Die vor Ort zuständigen Behörden können den Menschen nicht mehr vermitteln, warum bei einer solchen Gefahrenlage kein Abschuss erfolgt», betonte Landrat Groote.

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