Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück hat gegen die Bestrafung durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wegen «unsportlichen Verhaltens» der Fans Einspruch eingelegt. Im Zuge der Proteste gegen einen möglichen Investor der Deutschen Fußball Liga hatte der DFB die Niedersachsen wegen mehrminütiger Unterbrechungen durch das Werfen von Gegenständen bei drei Zweitliga-Heimspielen zu einer Strafe von 20 000 Euro verurteilt. «Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt», erklärte Geschäftsführer Michael Welling in einer Club-Mitteilung vom Dienstag.
Der Verein habe daher entschieden, «gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen», betonte Welling. «Dieser Fall zeigt zudem in vielerlei Facetten nochmals deutlich, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet gehört», erklärte der VfL-Geschäftsführer und kündigte an: «Wir werden daher auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB hier nach Abwägung aller Argumente nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang.»
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