Die für Freitag geplante mündliche Berufungsverhandlung von Philipp Kaufmann vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist kurzfristig abgesetzt worden. Wie der DFB mitteilte, hatte der frühere Sportgeschäftsführer des Drittligisten VfL Osnabrück aus nicht näher genannten Gründen selbst um die Absetzung gebeten. Einen neuen Termin gibt es derzeit nicht.
Der am 10. Dezember beim VfL freigestellte Kaufmann hatte zwei Tage zuvor nach der 0:2-Niederlage des VfL bei Viktoria Köln dem vierten Offiziellen ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich versetzt.
Laut DFB hatte der 31-Jährige «damit in die körperliche Integrität des Unparteiischen eingegriffen». Das Sportgericht hatte Kaufmann daraufhin verboten, für die Dauer von zwei Monaten ein Amt innerhalb des DFB, seiner Mitgliedsverbände und deren Vereine auszuüben. Ferner verhängte es gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro. Gegen diese Entscheidung hat Kaufmann Berufung eingelegt.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten