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VfL Osnabrück scheitert mit Einspruch gegen Strafe wegen Fan-Protesten

Osnabrücks Fans schwenken ihre Fahnen. / Foto: Friso Gentsch/dpa
Osnabrücks Fans schwenken ihre Fahnen. / Foto: Friso Gentsch/dpa

Der VfL Osnabrück will die Strafe durch den DFB wegen der Fan-Proteste im Investorenstreit nicht akzeptieren. Ein Einspruch wird abgewiesen. Damit sind die Mittel aber noch nicht ausgeschöpft.

Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück ist mit seinem Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan-Proteste im Investorenstreit gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds wies den Protest zurück und bestätigte die Strafe in Höhe von 20 000 Euro für die Niedersachsen, wie der DFB am Freitag mitteilte.

Osnabrück hatte als erster Verein Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan-Proteste gegen einen möglichen Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) eingelegt. Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann innerhalb einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden. Osnabrück teilte mit, der Verein prüfe nun den Umgang mit der Entscheidung und die weiteren Optionen. Neben einer Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gehöre dazu auch der mögliche Gang vor ein ordentliches Gericht.

Der DFB hatte den als Zweitliga-Absteiger feststehenden Club zu der Geldstrafe verurteilt, nachdem Fans in drei Heimspielen insbesondere Tennisbälle auf den Rasen geworfen und für Spielunterbrechungen gesorgt hatten. «Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt», hatte VfL-Geschäftsführer Michael Welling zur Begründung des Einspruchs gesagt.

Wochenlang hatten die Fans mit Flummis, Tennisbällen und Schokotalern gegen den geplanten Einstieg eines Investors bei der DFL protestiert. Der Deal platzte schließlich - auch, weil der Druck vonseiten der Anhänger immer größer wurde. Mehrere Clubs hatten angeregt, auf Strafen zu verzichten.

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