Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob der Deutschen Fußball Liga Polizeikosten für Hochrisikospiele in Rechnung gestellt werden dürfen. Mit einer Verfassungsbeschwerde richtet sich die DFL gegen eine Regelung aus Bremen, nach der die Stadt bei bestimmten Großveranstaltungen von den Veranstaltern Gebühren für größeren Polizeiaufwand erheben kann. Aus Sicht der DFL ist die 2014 geschaffene Regelung verfassungswidrig und nichtig. (Az. 1 BvR 548/22)
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