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Landkreis erteilt Abschussgenehmigung für Wolf

Der Landkreis Aurich will einen strenggeschützten Wolf abschießen lassen. Als Grund für eine Ausnahmegenehmigung nennt die Behörde ein «wiederkehrendes problematisches Rissverhalten» / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Der Landkreis Aurich will einen strenggeschützten Wolf abschießen lassen. Als Grund für eine Ausnahmegenehmigung nennt die Behörde ein «wiederkehrendes problematisches Rissverhalten» / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Wölfe stehen unter strengem Schutz. Um einen schnelleren Abschuss von auffälligen Tieren gab es zuletzt Streit vor Gericht. Ein Landkreis unternimmt in einem Fall nun einen neuen Anlauf.

Nach mehreren Rissen von Schafen und Lämmern an einem Deich in Ostfriesland erteilt der Landkreis Aurich eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfes. Als Grund für die Genehmigung nennt die Landkreisverwaltung ein «wiederkehrendes problematisches Rissverhalten». Demnach gab es seit Mitte Juni an einem Deich an drei Tagen Risse durch einen Wolf. Das stellte ein Gutachter fest. 

Wo genau es zu den Fällen kam, teilte der Landkreis nicht mit. Auch ob es sich bei dem Tier um denselben Wolf handelt, der zuletzt auch auf der Insel Norderney gesichtet wurde, die zu dem Kreis gehört, ist unklar. Dazu habe der Landkreis keine Kenntnis, hieß es.

Der Abschuss des Raubtieres soll nach einem schnelleren Verfahren erfolgen, wie die Landkreisverwaltung mitteilte. Bis zum 21. Juli darf der Wolf abgeschossen werden.

Auf das Verfahren für schnellere Wolfsabschüsse hatten sich Bund und Länder Ende 2023 geeinigt. Während zuvor nach einem Wolfsriss eine DNA-Analyse abgewartet werden musste und nur der Wolf zum Abschuss freigegeben wurde, der das Weidetier gerissen hatte, sind nach der neuen Regel unter bestimmten Bedingungen auch Abschüsse möglich, ohne dass die Frage nach der Identität des geschossenen Wolfes gestellt wird. Das Land wollte diese Regel erstmals in der Region Hannover anwenden. Mehrere Vereine gingen jedoch dagegen vor. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg stoppte die Genehmigung schließlich. 

Landkreis hat OVG-Urteil zu Schnellabschussverfahren geprüft

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hatte am Mittwoch beim Dialogforum Wolf gesagt, man müsse zur Begründung von Schnellabschüssen prognostizieren, welcher weitere wirtschaftliche Schaden durch die Risse drohe. 

Die Landkreisverwaltung teilte auf dpa-Anfrage mit, dass die Entscheidung des OVG «umfassend gewürdigt» und zutreffende Sachverhalte für den Auricher Fall berücksichtigt worden seien. «Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten», teilte die Behörde mit. 

Neben den wirtschaftlichen Schäden für den betroffenen Deichschäfer sieht der Landkreis durch die Nutztierrisse auch die Deichsicherheit beeinträchtigt. Für den Küstenschutz sind die Schafe wichtig, da sie die Grasnarbe der Deiche kurz halten und mit ihren Hufen den Boden festtreten.

Auch das Land Niedersachsen will sich von dem OVG-Urteil nicht davon abbringen lassen, Schnellabschüsse zu ermöglichen. «Unser Ziel ist es, dass wir spätestens im Herbst wieder Schnellabschüsse machen», sagte Meyer. Ein guter Erhaltungszustand des Wolfes sei aus seiner Sicht in Niedersachsen erreicht, und die Wahrscheinlichkeit, den richtigen Wolf zu treffen, bei Schnellabschüssen zudem höher als nach dem bisherigen Verfahren.

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