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Oberlandesgericht prüft Behauptungen zur AfD-«Kriegskasse»

Die sogenannte «Kriegskasse» der niedersächsischen AfD beschäftigt weiter die Justiz. (Archivbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die sogenannte «Kriegskasse» der niedersächsischen AfD beschäftigt weiter die Justiz. (Archivbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Das Landgericht Verden hatte die Behauptung, ein hoher AfD-Politiker habe für aussichtsreiche Listenplätze Geld verlangt, als wahr eingestuft. Nun beginnt das Berufungsverfahren.

Das Oberlandesgericht Celle befasst sich heute (9.30 Uhr) mit Äußerungen eines früheren AfD-Landtagsabgeordneten rund um eine sogenannte «Kriegskasse» der Partei. Der frühere AfD-Politiker Christopher Emden hatte behauptet, dass der heutige AfD-Landeschef Ansgar Schledde vor der Landtagswahl 2022 Geld für aussichtsreiche Listenplätze verlangt habe. Dagegen gab es eine Unterlassungsklage von Schledde, der die Vorwürfe zurückweist. 

Das Landgericht Verden wies die Klage im März jedoch ab und stellte fest, dass die Behauptung wahr sei. Gegen dieses Urteil hat Schledde Berufung eingelegt. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts wird heute nicht erwartet.

Schledde, der auch für die AfD im Landtag sitzt, hatte im April erklärt, es sei richtig, dass auf einem privaten Konto private Zahlungen von verschiedenen Personen geleistet wurden. Falsch sei aber, dass dieses Geld für Parteizwecke verwendet wurde.

Mit dem Vorwurf einer «Kriegskasse» bei der AfD befasst sich auch der Staatsgerichtshof, der in diesem Zusammenhang einen Antrag auf eine Wiederholung der Landtagswahl prüft. Die Entscheidung in diesem Verfahren soll Anfang Dezember verkündet werden. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.

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