Niedersachsen hat einen Abschiebestopp für Jesiden erlassen. Das betreffe irakische Frauen und Minderjährige, die der jesidischen Religionsgemeinschaft angehören, wie das Innenministerium in Hannover am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Aufgrund der hohen Bedeutung der Wahrung der Familieneinheit gilt diese Regelung auch für Mitglieder der Kernfamilie, wie es weiter hieß.
Ausgenommen davon sind Straftäter und Personen mit Extremismusbezug sowie diejenigen, die sich hartnäckig weigern, bei der Klärung ihrer Identität mitzuwirken. Der Abschiebestopp gilt laut Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zunächst für drei Monate.
Behrens sagte: «Bei allen Debatten über eine verbesserte Rückführungspraxis dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, dass das Asylrecht existiert, um diejenigen zu schützen, die in ihrer Heimat um ihr Leben fürchten müssen.» Frauen und Mädchen jesidischen Glaubens drohten im Irak nach wie vor schreckliche Gewalttaten, Zwangsprostitution sowie Verschleppung, betonte die Ministerin.
«Mit unserem Abschiebestopp orientieren wir uns an den Regelungen anderer Bundesländer, aber ich empfinde es als höchst unbefriedigend, dass die Länder hier überhaupt eigene Regeln schaffen müssen», sagte Behrens. Sie kündigte an, darüber bei der anstehenden Innenministerkonferenz sprechen zu wollen.
Nach den IS-Massakern an Angehörigen der jesidischen Religionsgemeinschaft hatte der Bundestag laut Behrens die Verbrechen als Völkermord anerkannt. Tausende Jesiden waren im Irak von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ermordet worden.
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