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Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen bleiben vorerst bestehen

Langzeitstudierende müssen 500 Euro zusätzlich zu ihrem regulären Semesterbeitrag bezahlen. (Symbolbild) / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Langzeitstudierende müssen 500 Euro zusätzlich zu ihrem regulären Semesterbeitrag bezahlen. (Symbolbild) / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Studierende in Niedersachsen müssen weiterhin Langzeitstudiengebühren zahlen, trotz Koalitionsvereinbarungen. Vorbereitungen für eine Änderung des Hochschulgesetzes laufen.

Studierende in Niedersachsen müssen vorerst auch weiterhin Langzeitstudiengebühren zahlen. Die im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarte Abschaffung der Gebühren wurde bislang nicht umgesetzt: Auch zum Wintersemester wurden Langzeitstudierende wieder zur Kasse gebeten. Vorbereitungen für eine Änderung der Regelung im Niedersächsischen Hochschulgesetzes liefen, teilte das niedersächsische Wissenschaftsministerium mit. 

Die Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen belaufen sich einheitlich auf 500 Euro, zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag. In Niedersachsen werden die Gebühren unter anderem von der Leibniz Universität Hannover, der Göttinger Universität und der Universität Osnabrück erhoben. 

In Hannover hätten fürs Wintersemester 2024/25 1.379 Studierende Langzeitstudiengebühren gezahlt, teilte die Pressesprecherin der Universität mit. Anteilig an der Anzahl aller Studierenden der Leibniz Universität sind das etwa fünf Prozent. Langzeitstudiengebühren werden erhoben, sobald Studenten ihr Studienguthaben aufgebraucht haben. In der Regel ist das nach zwölf Semestern der Fall.

Unterstützung für Langzeitstudenten soll bleiben

Da der erhöhte Beitrag zu einer zusätzlichen Belastung für die Studierenden werden kann, würden mit den gezahlten Langzeitstudiengebühren unter anderem auch Unterstützungsmaßnahmen für Langzeitstudenten finanziert, so das Ministerium. «Ziel muss sein, diese Unterstützungsangebote auch nach Wegfall der Langzeitstudiengebühren zu erhalten», erklärte ein Ministeriums-Sprecher.

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