Die Zahl der Asylverfahren vor niedersächsischen Verwaltungsgerichten ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Es waren knapp 6800 Hauptverfahren und somit rund 280 mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Zahl war zuletzt 2018 höher - da waren es rund 10.500. Besonders viele Hauptverfahren gingen mit 22.000 im Jahr 2017 ein.
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können betroffene Menschen laut Asylgesetz eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. In Niedersachsen gibt es sieben Verwaltungsgerichte. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Kommt es zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung bestehen, hebt es den vorherigen Bescheid auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer Schutzgewährung. Wird die Ablehnung bestätigt, wird die Klage abgewiesen und die Verpflichtung zur Ausreise bleibt bestehen.
Die Zahl der Eilverfahren ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Lag diese Zahl 2022 noch bei etwas mehr als 2000, waren es 2023 rund knapp 2800. Auch diese Zahl war zuletzt 2018 höher (rund 3600). Die Eilverfahren dauerten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr durchschnittlich einen Monat - diese Dauer hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert.
Die Dauer der Hauptverfahren sank im vergangenen Jahr demnach um durchschnittlich knapp sechseinhalb Monate. Da viele ältere Verfahren abgearbeitet werden, handelt es sich bei der Verfahrensdauer oftmals um einen statistischen Effekt.
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