In Bremen sind bereits rund 3.000 Einsprüche gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer und die zugrundeliegenden Messbeträge eingegangen. Das teilte die Finanzbehörde auf Anfrage mit. Hinzu kommen demnach rund 47.900 Einsprüche gegen die schon zuvor verschickten Grundsteuerwertbescheide. Davon seien bisher gut 5.000 abgearbeitet worden. In diesen Fällen hätten die Eigentümer Fehler in ihren Angaben korrigiert.
Die Berechnung der Grundsteuer basiert seit diesem Jahr auf einem neuen Verfahren. Die Stadt Bremen hatte Ende 2024 zugesichert, dass der neue Hebesatz für 2025 so bestimmt wurde, dass die Stadt in Summe nicht mehr Grundsteuer einnimmt als vor der Reform. Allerdings gibt es Verschiebungen bei den einzelnen Steuerzahlern: Manche müssen mehr und andere weniger bezahlen als bisher. Die Reform war bundesweit nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte.
Einspruchsfrist gegen Wertbescheide abgelaufen
Die Bremer Finanzbehörde weist darauf hin, dass mit den Einsprüchen nur noch die Anwendung des Hebesatzes angegriffen werden könne und nicht mehr die Bewertung des Grundbesitzes. «Dafür wäre ein Einspruch gegen den erhaltenen Grundsteuerwertbescheid innerhalb einer Frist von einem Monat nötig gewesen», hieß es.
Bei der Bearbeitung der Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide priorisiere das Finanzamt derzeit Einsprüche, in denen dem Anliegen der Eigentümer stattgegeben werden könne. Die Bearbeitung von Einsprüchen gegen die Verfassungsmäßigkeit werde hingegen bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zurückgestellt.
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