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War es tödliches Stalking? - Junges Paar vor Gericht

Am Landgericht Braunschweig beginnt ein Prozess gegen ein junges Paar mit dem Vorwurf der Nachtstellung mit Todesfolge. (Archivbild) / Foto: Michael Matthey/dpa
Am Landgericht Braunschweig beginnt ein Prozess gegen ein junges Paar mit dem Vorwurf der Nachtstellung mit Todesfolge. (Archivbild) / Foto: Michael Matthey/dpa

Der Vorwurf wiegt schwer: Ein Paar soll beschlossen haben, die frühere Partnerin des Mannes zu drangsalieren. Diese nimmt sich daraufhin das Leben. Sind die beiden für den Tod der Frau verantwortlich?

Nachrichten, Anrufe, Überholen und Auflauern: Hat das Stalking eines Paares über mehrere Jahre zum Tod einer jungen Frau geführt? Am Landgericht Braunschweig beginnt heute (9.00 Uhr) ein Prozess gegen zwei Angeklagte, die mit ihrem Verhalten für den Tod einer 18-Jährigen aus dem Landkreis Goslar verantwortlich sein sollen. Dem 24-jährigen Mann und der 20-jährigen Frau wird Nachstellung mit Todesfolge vorgeworfen.

Die beiden Angeklagten haben - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Braunschweig - beschlossen, der Ex-Partnerin des Mannes das Leben schwer zu machen. Später sei der Plan gewesen, die Frau gar nicht mehr in Ruhe zu lassen. Es folgten laut Anklage mehrere Kontakte über die sozialen Medien, Anrufe mit unterdrückter Nummer, beinahe tägliches Vorbeifahren am Haus, mehrmaliges Überholen mit dem Auto und Auflauern auf der Joggingstrecke. 

Zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe möglich

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sah die Geschädigte im November 2022 keinen anderen Ausweg aus dieser Situation und beging Suizid. Für Nachstellung mit Todesfolge sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. 14 Verhandlungstage sind für den Prozess mit vielen Zeugen bis in den April angesetzt.

Dabei geht die Staatsanwaltschaft von einem aufwendigen Verfahren mit einer schwierigen Beweisaufnahme aus. Denn allein den Tatzeitraum geben die Strafverfolger von Mai 2020 bis November 2022 an. «Es gibt eine lange Vorgeschichte», sagte Behördensprecher Hans Christian Wolters vorab. An einen ähnlichen Fall in seinem Zuständigkeitsbereich könne er sich in den vergangenen 20 Jahren nicht erinnern. 

Zeichen an weitere mögliche Opfer und Täter 

Aber auch über die Region hinaus sind Prozesse mit dem juristischen Vorwurf Nachstellung mit Todesfolge eher selten. Es sei eben schwierig und gelinge häufig nicht, einen Zusammenhang zwischen dem Stalking und der Selbsttötung zu beweisen, sagte Wolters. Wenn es aber zur Anklage und einem Prozess komme, sei dies auch immer ein Zeichen für weitere Opfer oder Täter, die möglicherweise glauben, dass sowieso nichts passiert. «Der Gesetzgeber hat solche Fälle im Blick», sagte Wolters.

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