Die Bischofsgruft am Dom in Hildesheim wird vor dem Hintergrund von Vorwürfen sexualisierter Gewalt für die Öffentlichkeit verschlossen. Das hat das Bistum Hildesheim nach Beratungen mit Angehörigen der dort bestatteten Bischöfe und mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt mitgeteilt.
«Wir schließen die Bischofsgruft dauerhaft, um damit deutlich zu machen, dass dieser Ort nicht dazu dient, die drei dort bestatteten Bischöfe des 20. Jahrhunderts in herausgehobener Art und Weise zu ehren», sagte der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer.
Die bestatteten Bischöfe würden aber in der Gruft belassen, um ihre Totenruhe nicht zu stören. Das gebiete die Achtung vor den Verstorbenen, unabhängig davon, wie viel Schuld sie zu Lebzeiten auf sich geladen haben. «Zugleich müssen wir klar benennen, dass von fünf Menschen gravierende Tatvorwürfe gegen den verstorbenen Bischof Heinrich Maria Janssen erhoben worden sind und er während seiner Amtszeit Verbrechen der sexualisierten Gewalt durch Geistliche nicht unterbunden, sondern vertuscht hat.»
Schild soll über Vorwürfe informieren
Vor der verschlossenen Bischofsgruft soll künftig ein Schild darüber informieren, dass es gegen den verstorbenen Bischof Vorwürfe der sexualisierten Gewalt gibt. Über einen QR-Code sollen die Besucher zudem Informationen zur Lebensgeschichte der Bischöfe und zur Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt im Bistum Hildesheim abrufen können.
Bereits im Juni hatte es geheißen, ein Aufsteller mit Informationen zu den Vorwürfen gegen Janssen sei vor der Gruft aufgestellt worden. Betroffene hatten die Umbettung Janssens aus der Gruft gefordert.
Betroffene kritisieren Vorgehen als beschämend
Der Betroffenenrat Nord nannte die Entscheidung, Bischof Janssen in der Gruft zu belassen, beschämend. «Hier ruht nun ein "Täterbischof", dessen (bisher bekannte) Opfer noch leben und von denen eines schon 2015 eine Umbettung forderte, weiterhin unter den Gläubigen, die sich im Dom versammeln», teilte die Gruppe mit. Eine wichtige Chance zur tätigen Reue sei vertan worden. Dass das Argument der Totenruhe aufgeführt werde, sei unverständlich, denn alle drei Bischöfe seien vor rund zehn Jahren aus ihren damaligen Ruhestätten in die neu geschaffene Gruft umgebettet worden - ohne die «Problematik Totenruhe» mit einem einzigen Wort zu erwähnen.
Das Gremium kritisierte, dass die Perspektive von Betroffenen gehört, aber wieder einmal nicht bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt worden sei. Dass die Gruft durch ein schmiedeeisernes Gitter verschlossen werden soll, sei ein tröstlicher Gedanke, denn so käme Bischof Janssen für immer «hinter Gitter».
Studie zu sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch
Eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2021 hatte dem Bistum zufolge ergeben, dass es während der Amtszeit Bischof Janssens von 1957 bis 1982 eklatante Missstände im Umgang mit sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in der Diözese gegeben habe. Darüber hinaus seien die Vorwürfe von fünf Betroffenen dokumentiert, die angeben, Bischof Janssen habe sexualisierte Gewalt gegen sie verübt.
Die Angehörigen der Bischöfe sollen auf Anfrage weiterhin Zutritt zu der Gruft erhalten.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten