Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Kanzlerkandidaten der Kleinpartei «Die Basis», Reiner Fuellmich, hat die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld gegen eine Verteidigerin erhoben. Die Ermittler werfen der Frau vor, Aussagen aus einem Anwaltsgespräch mit dem Angeklagten mitgeschnitten und im Internet veröffentlicht zu haben, wie die Justizbehörde mitteilte. Die Verteidigerin habe keinen Einspruch eingelegt, der Bußgeldbescheid sei damit seit Kurzem rechtskräftig.
Generell könnten sich zwar auch Häftlinge etwa in Form von Interviews öffentlich äußern, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das müsste aber mit den Behörden abgesprochen werden. Das sei in diesem Fall nicht passiert. Wegen elf Verstößen gegen diese Regeln muss die Verteidigerin jetzt ein Bußgeld von zusammen 4.400 Euro zahlen.
700.000 Euro veruntreut?
Seit Januar wird vor dem Landgericht Göttingen gegen den ehemaligen Bundesvorstand von «Die Basis» verhandelt. Es geht um Untreue von zusammen 700.000 Euro in zwei Fällen. Zusätzlich wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zu Unrecht 15.000 Euro an Corona-Soforthilfe erhalten zu haben.
Der inhaftierte Rechtsanwalt soll Gesellschafter und einer von vier Geschäftsführern der Mitte 2020 gegründeten Stiftung Corona-Ausschuss gewesen sein, die sich durch Spenden finanzierte. Fuellmich sagte, Ziel der Stiftung sei es gewesen, Fragen zu Wirksamkeit von Corona-Impfungen, Schutzmasken oder der Gefahr von Covid-19 zu beantworten.
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe
Der Prozess schien sich bereits mehrfach dem Ende zuzuneigen, hat sich zuletzt aber immer wieder verzögert. Zuletzt wurden zwei Prozesstermine abgesagt, zudem kamen Verteidiger nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrfach zwei bis drei Stunden zu spät zu den Verhandlungen. Die Justizbehörde hat bereits plädiert und fordert 3 Jahre und 9 Monate Haft.
16 weitere Untreue-Fälle, mit denen sich die Summe auf zusammen über eine Million Euro beläuft, waren von dem Verfahren zunächst abgetrennt worden. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat aber auch diese Anklagepunkte inzwischen zugelassen. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden.
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