Das Landgericht Hamburg muss sich erneut mit der zweimaligen Entführung einer Frau nach Niedersachsen im Jahr 2020 befassen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen einen 55-Jährigen teilweise auf, wie aus dem nun veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht hatte den Deutschen am 30. Januar vergangenen Jahres zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Große Strafkammer hatte ihn wegen Geiselnahme in zwei Fällen, Vergewaltigung sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
Nach bestätigter Feststellung des Gerichts hatte der Angeklagte im Frühling 2020 versucht, mit den beiden Entführungen sowie mit Schlägen und Todesdrohungen seine Lebensgefährtin zur Fortsetzung ihrer gemeinsamen Beziehung zu zwingen. Die damals 39 Jahre alte Frau hatte erklärt, dass sie sich nach 23-jähriger Beziehung von ihm trennen wolle. Der Grund dafür war laut Anklage ein mehrwöchiger Aufenthalt des Mannes in Untersuchungshaft.
Sechs Tage in der Gewalt des Angeklagten
Der 55-Jährige hatte die Frau am 13. April 2020 in Hamburg-Eidelstedt in sein Auto gelockt und war mit ihr in einen Wald bei Bad Bentheim (Niedersachsen) gefahren. Nach Schlägen und einer Todesdrohung fügte sie sich ihrem Ex-Partner, erstattete dann aber Strafanzeige. Wenige Tage später entführte der 55-Jährige die Frau erneut, mit Unterstützung seines Sohnes und dessen Freundes. Nach sechs Tagen hatte die Polizei die Frau in Nordhorn (Grafschaft Bentheim) befreit und den 55-Jährigen festgenommen.
Der Bundesgerichtshof stellte nun den Schuldspruch wegen Geiselnahme bei der ersten Entführung infrage. Mit einem Faustschlag ins Gesicht, einer Fesselung und der Drohung, sie mit einer Schaufel im Wald zu vergraben, habe der Angeklagte die Frau zur gemeinsamen Flucht nach Mexiko zwingen wollen. Dieses Ziel habe der 55-Jährige nicht erreicht. Die Frau habe Stunden später lediglich versprochen, die Beziehung fortzusetzen und nicht zur Polizei zu gehen. Die für die Geiselnahme entscheidende Todesdrohung sei jedoch nur im Zusammenhang mit der Flucht nach Mexiko erfolgt. Darum müsse das Landgericht die Tat erneut rechtlich bewerten und das Strafmaß neu festsetzen.
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