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Urteil im Prozess um Tötung von Hotelbetreiber erwartet

Ein Bewohner soll den Betreiber einer Geflüchtetenunterkunft erstochen haben. An diesem Dienstag wird das Urteil erwartet. (Archivbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Ein Bewohner soll den Betreiber einer Geflüchtetenunterkunft erstochen haben. An diesem Dienstag wird das Urteil erwartet. (Archivbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Messerattacke auf den Betreiber eines zur Flüchtlingsunterkunft umfunktionierten Hotels machte Schlagzeilen. Ein Bewohner gestand die Tat, aber will den Tod des 61-Jährigen nicht gewollt haben.

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf den Betreiber einer Unterkunft für Geflüchtete wird an diesem Dienstag (10.30 Uhr) das Urteil im Landgericht Hildesheim erwartet. Ein 35 Jahre alter Bewohner des zur Flüchtlings-Einrichtung umfunktionierten Hotels hatte den Messerangriff eingeräumt, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Der Angeklagte stammt aus dem Irak, er war nach einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig. 

Laut Anklage soll der Iraker dem 61 Jahre alten Betreiber der Unterkunft in Sarstedt Anfang September ein Küchenmesser in die Brust gerammt haben. Der 61-Jährige starb nach dem Stich ins Herz am Tatort. 

Eine Reihe von Messerangriffen hatte 2024 eine bundesweite Debatte über Migrationspolitik ausgelöst. Die Tat in Sarstedt ereignete sich wenige Tage nach dem Messerangriff mit drei Toten im nordrhein-westfälischen Solingen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim schloss aber im Fall Sarstedt einen terroristischen oder islamistischen Hintergrund aus.

Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft

Der Prozess läuft bereits seit Anfang Februar. Die Plädoyers wurden nach Gerichtsangaben in der vergangenen Woche gehalten. Die Staatsanwaltschaft beantragte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags. Als Vertreter der Hinterbliebenen plädierte die Nebenklage für eine lebenslange Freiheitsstrafe, weil sie einen besonders schweren Fall des Totschlags sieht. Die Verteidigung forderte lediglich eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Verteidigung zufolge soll der 35-Jährige den Unterkunftsbetreiber angegriffen haben, weil er sich von ihm bedroht gefühlt habe. Auf diese Darstellung reagierte die Nebenklage mit Empörung. Für die zwei Söhne des Getöteten sei die Notwehrlage «an den Haaren herbei gezogen», hieß es.

Familie des Getöteten sah sich mit Vorurteilen konfrontiert

Beim Prozessauftakt hatte Rechtsanwalt Matthias Waldraff im Namen der Familie des Getöteten eine Erklärung vorgetragen. Die Ehefrau und die Kinder seien mehrfach - auch im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen - mit Vorurteilen konfrontiert worden, sagte Waldraff. Dies habe ihre psychische Belastungssituation verschärft. Der Anwalt betonte, dass der im afghanischen Kabul geborene Deutsche ein erfolgreicher und sozial engagierter Geschäftsmann gewesen sei. Der 61-Jährige habe sich großes Verständnis für die Bewohner seiner Unterkunft gezeigt.

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