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Trotz Schummelns: Schüler darf an Abschlussfahrt teilnehmen

Ein Schüler wird von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er geschummelt hat. Nun entschied ein Gericht anders. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Ein Schüler wird von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er geschummelt hat. Nun entschied ein Gericht anders. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein Schüler wird von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er geschummelt hat. Nun entschied ein Gericht anders.

Ein Schüler darf an der Abschlussfahrt seiner Schulklasse nach Kopenhagen teilnehmen, obwohl er eine Klassenarbeit abfotografiert hat. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg entschied im Wege des Eilrechtsschutzes, dass der Beschluss der Klassenkonferenz nichtig ist. Eine Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Der Schüler der Abschlussklasse einer Oberschule im Landkreis Lüneburg hatte Ende März die kurzfristige Abwesenheit der Lehrkraft genutzt, um die erste Seite der Klausur auf dem Lehrerpult abzufotografieren. Zwei Schülerinnen meldeten den Vorfall, die Arbeit musste in abgeänderter Form geschrieben werden.

Die Klassenkonferenz schloss den Jungen von der für nach Ostern geplanten Fahrt aus. Er habe grundlegende Regeln des Respekts und der Integrität missachtet. Zwar habe er sein Fehlverhalten eingeräumt, aber wegen seines Auftretens, auch vor der Klassenkonferenz, nicht erkennen lassen, dass er die Tragweite seines Vergehens erfasst habe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, die verhängte Maßnahme sei unverhältnismäßig. Insbesondere sei der Ausschluss des Schülers nicht erforderlich, um den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Ablauf 
der Klassenfahrt sicherzustellen. Der Ausschluss des Schülers von der Abschlussfahrt, die seine letzte gemeinsame Klassenfahrt sein werde, wiege schwer. Ihm werde das gemeinsame Erlebnis, das auch ein Abschiednehmen von seiner Schulzeit bedeute, unwiederbringlich genommen.

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