Nach den tödlichen Schüssen auf vier Menschen im Landkreis Rotenburg steht ein Bundeswehrsoldat bald vor Gericht. Der Prozess soll voraussichtlich am 21. August vor dem Landgericht Verden beginnen, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vierfachen Mord vor.
Tötete er aus Hass und Rache?
Der Soldat steht unter Verdacht, mit einer Waffe auf vier Menschen gezielt zu haben. Die Opfer überlebten den Angriff in der Nacht zum 1. März nicht. Sie stammten nach Angaben der Ermittler alle aus dem Umfeld der Ehefrau des mutmaßlichen Täters, die beiden hatten sich getrennt.
Der 32-Jährige soll erst ihren neuen Freund und dessen Mutter in Scheeßel getötet haben. Anschließend soll er im wenige Kilometer entfernten Bothel auf eine Freundin seiner Ex-Partnerin und deren dreijährige Tochter geschossen haben. Der Mann soll die Opfer aus Hass und Rache getötet haben, Hintergrund seien Eheprobleme gewesen.
Angeklagter sitzt in Untersuchungshaft
Am nächsten Morgen habe sich der Deutsche an der Von-Düring-Kaserne in der Stadt Rotenburg (Wümme) gestellt, teilten die Ermittler mit. Der Soldat sei zu der Kaserne gefahren, aus einem Auto gestiegen und habe sich zu erkennen gegeben. Er sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Polizei soll der Verdächtige nicht in der Kaserne stationiert gewesen sein.
Der Soldat sei mit einem Sturmgewehr und einer Pistole bewaffnet gewesen. Die Waffen stammen nach Angaben der Ermittler nicht aus Beständen der Bundeswehr. In der Fahrertür seines Autos steckte ein Molotowcocktail, im Kofferraum lag neben einem Bundeswehr-Rucksack Munition. Was der Mann damit vorhatte, blieb zunächst unklar.
Opfer suchte vor der Tat Hilfe
Kurz vor der Tat hatten die Noch-Ehefrau und ihr neuer Freund – eines der Opfer – Hilfe gesucht und den Verdächtigen wegen Bedrohung angezeigt. Noch am selben Tag fand nach Angaben der Ermittler eine sogenannte Gefährderansprache statt. Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, in einem eigenen Verfahren zu prüfen, ob der Verdächtige das Paar tatsächlich im Vorfeld der Tat bedroht hatte.
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