Der Staatsgerichtshof Bremen verhandelt über eine Klage gegen den umstrittenen Ausbildungsfonds. Der Fall mit einem Aktenstapel von 1.500 Seiten sei sehr komplex, sagte Peter Sperlich, Präsident des Staatsgerichtshofs, zu Verhandlungsbeginn. Das Gericht soll prüfen, ob das Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist.
Mehrere Kammern klagen, weil sie den Ausbildungsfonds für verfassungswidrig halten. Das Gesetz ist am 15. April 2023 in Kraft getreten. Demnach müssen alle Unternehmen in Bremen eine Abgabe zahlen. Aus dem Fonds sollen Ausbildungsbetriebe einen Ausgleich für die Ausbildungskosten erhalten - bis zu 2.500 Euro pro Auszubildender und Jahr. Außerdem sollen mit dem Geld unter anderem Weiterbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Sprachkurse finanziert werden.
Kammern: Ausbildungsfonds belastet Unternehmen
Die Handels-, Handwerks-, Zahnärzte-, Apotheker- und Ärztekammer sowie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen klagen dagegen. Aus ihrer Sicht überschreitet das Land mit dem Ausbildungsfonds seine Kompetenz. Das Gesetz löse nicht das Fachkräfteproblem, sondern bringe nur eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung.
Die Kammern argumentieren, dass es nicht an Ausbildungsplätzen fehle, sondern an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. Der Fachkräftemangel sei auf mangelnde schulische Bildung und die Einwanderungspolitik zurückzuführen. Zudem sei die Einführung einer Abgabe für alle Betriebe angesichts von 200 bis 300 Bremerinnen und Bremer ohne Ausbildungsplatz unverhältnismäßig.
Gesetz soll für Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt sorgen
Nach Angaben der Arbeitsagentur sind im kleinsten Bundesland mehr als 360 junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Dem gegenüber stehen knapp 360 unbesetzte Ausbildungsstellen (Stand: Ende September). Auf die Stellen bewerben sich auch viele aus dem angrenzenden Niedersachsen, das verschärft aus Sicht des Landes das Problem. Das Gesetz soll dem angespannten Ausbildungsmarkt entgegenwirken und Ausbildungsbetriebe unterstützten.
Die Arbeitnehmerkammer und die Gewerkschaften befürworten den Ausbildungsfonds. Die Zahlen der unbesetzten Stellen und der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz lassen sich nicht eins zu eins gegenrechnen, meint Antalia Westkämper, Jugendbildungsreferentin des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bremen. Die jungen Menschen wollen eine qualitativen und sie erfüllende Ausbildung und sollten nicht um jeden Preis die noch unbesetzten Ausbildungsplätze annehmen.
Außerdem seien einige Betriebe nur auf der Suche nach Abiturienten und zögen Bewerberinnen und Bewerbern mit niedrigeren Schulabschlüssen nicht in Betracht, kritisiert Westkämper. «Wir brauchen eine gute Ausbildung im Land – der Fonds ist
dafür unabdingbar.» Der DGB und die Jusos organisierten eine Kundgebung vor dem Justizzentrum, etwa 15 Menschen demonstrierten gegen die Klage.
Entscheidung noch vor Weihnachten erwartet
Das Arbeitsressort geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Klage vor dem Staatsgerichtshof keinen Erfolg hat und die Unternehmen die Abgabe ab Anfang nächsten Jahres zahlen müssen. Bis dahin sollte es auch rechtlich Klarheit geben, kündigte ein Justizsprecher an. Der Staatsgerichtshof werde vermutlich noch vor Weihnachten eine Entscheidung treffen.
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