loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Gemeinnützige Einrichtungen erhalten Millionenbetrag

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Wenn Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt werden, kann das gegen Zahlung einer Geldauflage geschehen. So können sich gemeinnützige Einrichtungen in Niedersachsen über Millionen freuen.

Die Justizbehörden in Niedersachsen haben im vergangenen Jahr rund 5,6 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen überwiesen. Das waren etwa 250.000 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Hannover am Donnerstag mitteilte.

Das Geld stammt von Täterinnen und Tätern, denen Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden. Wenn Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt werden, kann das gegen Zahlung einer Geldauflage geschehen. Diese Gelder können laut Ministerium von den Staatsanwaltschaften und Gerichten gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht für Geldstrafen, die immer an die Landeskasse gezahlt werden müssen.

Etwa 1,5 Millionen Euro gingen demnach im vergangenen Jahr an Einrichtungen des Sozialwesens, etwas mehr als 850.000 Euro an Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder, rund 785.000 Euro an Jugendhilfen und mehr als 300.000 Euro an Natur- und Umweltschutzeinrichtungen. Die größte Summe für eine einzelne Einrichtung ging 2023 an ein Kinderhospiz in Syke (Landkreis Diepholz) mit rund 238.000 Euro.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten