Von Gewalt betroffene Frauen bekommen von 2032 an einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung - das sieht ein Gesetz vor, dem der Bundesrat heute zugestimmt hat. Ob in Niedersachsen dafür zusätzliche Frauenhäuser und Plätze geschaffen werden müssen, ist laut Sozialministerium noch offen. Dazu müsse es erst eine Bedarfsanalyse geben.
Bisher gibt es den Angaben zufolge 46 vom Land geförderte Frauenhäuser in Niedersachsen mit Platz für 441 und rund 880 Kinder. Das sind etwas mehr als noch vor einigen Jahren (2018: 41 Häuser mit 371 Frauenplätzen).
Damit verfüge man landesweit über wirksame Schutzstrukturen, sagte Minister Andreas Philippi (SPD). «Weitere Platzerhöhungen in bestehenden Häusern und ein neues Frauenhaus werden noch in diesem Jahr folgen.»
Länder sollen über zehn Jahre 2,6 Milliarden Euro erhalten
Der Bundestag hatte das Gewalthilfegesetz bereits vor gut zwei Wochen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Länder dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Vom Bund sollen sie dafür über einen Zeitraum von zehn Jahren, bis 2036, insgesamt 2,6 Milliarden Euro erhalten.
Das Sozialministerium in Hannover hatte sich vor der Abstimmung im Bundesrat in der Landesregierung dafür eingesetzt, dass Niedersachsen dem Gesetz zustimmt. Philippi bezeichnete es anschließend als «wünschenswert und angemessen», wenn die finanzielle Unterstützung des Bundes für mehr Planungssicherheit über 2036 hinaus laufen würde.
Nicht jede Frau findet Platz in der eigenen Stadt
Die Auslastung der Frauenhäuser liegt laut Ministerium landesweit konstant bei rund 67 Prozent, wobei die Zahlen in den einzelnen Häusern variierten. Von den Frauenplätzen seien regelmäßig rund 10 Prozent frei - allerdings sei die regionale Verteilung dabei sehr unterschiedlich. «Demnach fehlen allgemein in Niedersachsen keine Frauenhausplätze, jedoch steht nicht für jede Frau ein Frauenhausplatz in der eigenen Kommune zur Verfügung», teilte das Ministerium mit. Tendenziell sei der Bedarf besonders in den Ballungsräumen groß.
Bereits 2019 sei ein Ampelsystem für alle 46 Frauenhäuser eingeführt worden, das tagesaktuell unter anderem den Belegungsstatus anzeigt. Kann eine Frau nicht aufgenommen werden, werde sie in der Regel an andere Frauenhäuser weitervermittelt, hieß es.
Die Analyse zu den nach dem neuen Gesetz vorgesehenen Schutz- und Beratungskapazitäten muss bis Ende 2026 vorliegen. «Im Anschluss kann Niedersachsen damit beginnen, die entsprechende Infrastruktur aufzubauen», erklärte das Ministerium.
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