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Frau stirbt nach Zahn-OP - Prozess gegen Narkose-Arzt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Narkose-Arzt unter anderem fahrlässigen Totschlag vor. (Symbolbild)  / Foto: Focke Strangmann/dpa
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Narkose-Arzt unter anderem fahrlässigen Totschlag vor. (Symbolbild) / Foto: Focke Strangmann/dpa

Ein Narkosegerät versagt bei der Zahn-OP einer Frau. Die Patientin stirbt später an den Folgen einer Unterversorgung mit Sauerstoff. Nun steht der behandelnde Anästhesist vor Gericht.

Nach dem Tod einer Frau infolge einer Zahn-Behandlung hat der angeklagte Narkose-Arzt mögliche Fehler bei der OP beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Osnabrück zurückgewiesen. Bei der Operation hatte die 65 Jahre alte Patientin im April 2023 durch einen zunächst nicht entdeckten technischen Defekt am Narkosegerät einen schweren Hirnschaden erlitten, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte. Sie starb später infolge einer Unterversorgung mit Sauerstoff in einem Krankenhaus. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner mit niederländischer Staatsbürgerschaft fahrlässigen Totschlag und versuchten Totschlag durch Unterlassen vor. 

Die 65 Jahre alte Frau sollte wegen einer Zahnsanierung umfangreich operiert werden. Laut der Staatsanwaltschaft soll der 74 Jahre alte Angeklagte, ein Facharzt für Anästhesie, das Narkosegerät der Patientin nicht auf die technische Sicherheit überprüft haben. Außerdem soll er während der Operation die Patientin an ein Überwachungsgerät angeschlossen haben, ohne dabei die Alarmfunktionen des Gerätes eingeschaltet zu haben.

Defekt an Narkosegerät 

Vor Gericht sagte der Arzt nach Angaben des Gerichtssprechers aus, dass er das Narkosegerät optisch überprüft habe. Ein Defekt sei ihm dabei nicht aufgefallen. Dabei habe er die Maske allerdings nicht vor sein Gesicht gehalten, um deren Funktion zu überprüfen. Bei einer Überprüfung habe sich später herausgestellt, dass ein Ventil verstopft gewesen sei, sagte der Gerichtssprecher. 

Laut der Anklage soll der Arzt zwar kurz nach dem Einleiten der Narkose festgestellt haben, dass das Narkosegerät einen technischen Defekt hatte, Rettungsmaßnahmen soll er allerdings nicht eingeleitet haben. Erst alarmierte Notfallsanitäter begannen demnach mit einer Wiederbelebung. Zu diesem Vorwurf sagte der Angeklagte aus, er habe keine Reanimation begonnen, da ein Herzschlag bei der Patientin noch vorhanden gewesen sei. 

Das Gericht hat mehrere Verhandlungstermine angesetzt, bei dem auch drei Sachverständige und mehrere Zeugen gehört werden sollen. Ein Urteil soll es voraussichtlich Ende Januar kommenden Jahres geben.

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