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Bremer Ausbildungsfonds verfassungsgemäß

Mehrere Kammern klagen vor dem Staatsgerichtshof gegen den Ausbildungsfonds in Bremen. (Archivfoto) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Mehrere Kammern klagen vor dem Staatsgerichtshof gegen den Ausbildungsfonds in Bremen. (Archivfoto) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Der Abgabe in Bremen ist höchst umstritten. Nun soll der Staatsgerichtshof eine Entscheidung treffen.

Der umstrittene Ausbildungsfonds kann im Land Bremen wie geplant umgesetzt werden. Das Gesetz sei mit der Landesverfassung vereinbar, sagte Peter Sperlich, Präsident des Staatsgerichtshofs. Mehrere Kammern hatten gegen die Abgabe geklagt.

Laut Arbeitsressort müssen alle größeren Unternehmen im Land Bremen ab Anfang nächsten Jahres in einen Fonds einzahlen. So sollen pro Jahr rund 39 Millionen Euro zusammenkommen. Mit dem Geld sollen Betriebe unterstützt werden, die Nachwuchs ausbilden. Außerdem ist geplant, Weiterbildungen und andere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung zu unterstützen.

Die Kammern halten den Ausbildungsfonds nach eigenen Angaben nicht für zielführend. Sie befürchten mehr Bürokratie und höhere Arbeitskosten im Land Bremen, erwarten aber keine Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt.

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