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Betrüger sollen 26 Millionen Euro von Banken erbeutet haben

Die Computerbetrüger sind am Landgericht Hildesheim angeklagt. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Computerbetrüger sind am Landgericht Hildesheim angeklagt. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hildesheim verhandelt einen Fall von Computerbetrug im großen Stil. Beim Prozessauftakt schwieg der 43 Jahre alte Hauptangeklagte.

Weil sie durch Computerbetrug rund 26 Millionen Euro von zwei Banken erbeutet haben sollen, müssen sich zwei 32 und 43 Jahre alte Männer seit Dienstag vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Dem Duo wird vorgeworfen, ein Firmengeflecht aufgebaut und Scheingeschäfte angeblich mit Mobiltelefonen abgewickelt zu haben. Der Tatzeitraum lag zwischen Juni 2016 und August 2018.

Laut Anklage wurden Gelder als angebliche Bezahlung für Geschäfte per Lastschrift von anderen Gesellschaften des Firmengeflechts eingezogen und dann per Eil-Überweisung unter anderem auf ein Konto in die Türkei transferiert. Danach wurden die kontoführenden Banken durch Widerspruch gegen die Lastschriften dazu veranlasst, die Gelder auf das Ursprungskonto zurückzubuchen. Nach Gerichtsangaben waren die Banken damals dazu im System des Lastschriftverfahrens verpflichtet.

Weil die Gelder aber schon weiter gebucht waren und die beiden kontoführenden Banken keinen Zugriff darauf hatten, mussten sie bei den elf Taten einen Schaden von insgesamt rund 26 Millionen Euro hinnehmen. 

Am Dienstag sollten nach Auskunft eines Gerichtssprechers zwei Zeugen aus dem Bereich der geschädigten Banken - nämlich der Postbank und NordLB - vernommen werden. Nach Anklageverlesung machte der 43 Jahre alte Angeklagte dem Sprecher zufolge von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er wolle sich aber gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt äußern. Der jüngere Angeklagte gab demnach über seinen Verteidiger an, dass er bis zu einem gewissen Zeitpunkt mitgemacht habe. Der 32-Jährige will aber nur den 43-Jährigen unterstützt haben, der Hauptakteur gewesen sei. 

Für den Prozess der großen Wirtschaftsstrafkammer sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 28. Oktober gesprochen werden. Im Fall einer Verurteilung wegen Computerbetrugs ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. 

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