Weil er für lange Zeit Mitglied in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) war, ist ein 58 Jahre alter Mann vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. «Wir sind überzeugt davon, dass Sie seit Jahren voll in die Struktur der PKK eingebunden sind», sagte die Vorsitzende Richterin des Strafsenats während der Urteilsverkündung.
Der Angeklagte habe sich in den vergangenen Jahren mit hochrangigen Gründungsmitgliedern der PKK getroffen, in abgehörten Telefonaten PKK-typische Begriffe benutzt und telefonisch besprochen, wer Gebietsleiter werden soll. «Sie sind voll involviert.»
Eine Bewährungsstrafe sei keine Option gewesen, weil die Gefahr bestehe, dass der 58-Jährige untertaucht oder einfach mit seinen bisherigen Handlungen weitermacht. Die PKK unterliegt in Deutschland seit 1993 einem Betätigungsverbot.
Verteidigung plädiert auf Freispruch
In dem Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung im Ausland wurde dem Mann vorgeworfen, zwischen Dezember 2018 und Januar 2024 die PKK in Bremen unterstützt und innerhalb der PKK-Strukturen Leitungsaufgaben wahrgenommen haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch oder, im Falle einer Verurteilung, auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.
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