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32-Jährige soll Terrormiliz Islamischer Staat angehört haben

Eine 32-Jährige ist vor dem Oberlandesgericht Celle angeklagt. Die Frau soll Mitglied der Terrorgruppe Islamischer Staat gewesen sein. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Eine 32-Jährige ist vor dem Oberlandesgericht Celle angeklagt. Die Frau soll Mitglied der Terrorgruppe Islamischer Staat gewesen sein. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2014 ihrem Freund nach Syrien nachgereist zu sein und dort den IS-Kämpfer unterstützt zu haben. Am ersten Prozesstag äußerte sie sich zu den Vorwürfen.

Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) muss sich eine 32-Jährige vor dem Oberlandesgericht Celle verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft der Angeklagten vor, sich als Ehefrau eines IS-Kämpfers spätestens nach ihrer Ausreise von Hannover nach Syrien im Oktober 2014 der Terrorgruppe angeschlossen zu haben. 

Ihr damaliger Partner soll bereits im Mai 2014 als Teil der sogenannten Wolfsburger Salafistengruppe nach Syrien ausgereist sein, um sich als Kämpfer dem IS anzuschließen. 
Die nach islamischen Ritus verheirateten Eheleute sollen in Syrien in einer Wohnung in der Stadt Tabqa gelebt haben. Als Ehefrau eines IS-Kämpfers soll die Frau von den Versorgungsleistungen der Terrororganisation profitiert haben.

Am ersten Prozesstag habe die Angeklagte ausführliche Angaben gemacht, sagte ein Gerichtssprecher. Für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland droht ein Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft. Die 32-Jährige sitzt nicht in Untersuchungshaft. 

Nachdem ihr Ehemann bei Kampfhandlungen gestorben war, soll die Frau erst als Witwe beim IS gelebt und später einen weiteren IS-Kämpfer geheiratet haben. Ende 2017 wurde sie den Angaben nach bei einem Schleusungsversuch in die Türkei in kurdisches Gewahrsam genommen und 2019 nach Deutschland abgeschoben. 

Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 3. September gesprochen werden. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. 

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