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Niedersachsens Gesundheitsminister verteidigt telefonische Krankschreibung

Gesundheitsminister Philippi widerspricht dem Bundesfinanzminister und will an der telefonischen Krankschreibung festhalten. (Archivfoto) / Foto: Michael Matthey/dpa
Gesundheitsminister Philippi widerspricht dem Bundesfinanzminister und will an der telefonischen Krankschreibung festhalten. (Archivfoto) / Foto: Michael Matthey/dpa

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi verteidigt die telefonische Krankschreibung gegen Forderungen nach Abschaffung.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi will entgegen den Forderungen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) an der telefonischen Krankschreibung festhalten. «Eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung lehne ich strikt ab», sagte der SPD-Politiker der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Die Regelung habe sich bewährt. «Wenn wir die telefonische Krankschreibung zurückdrehen, werden im Herbst und Winter die Wartezimmer wieder volllaufen mit Patientinnen und Patienten.» Das, so kritisierte Philippi, sei verantwortungslos.

Lindner hatte am Donnerstag bei einer Veranstaltung in Berlin gesagt: «Man wird für die Krankmeldung zukünftig wieder zum Arzt gehen müssen und das nicht einfach nur telefonisch erledigen können.» Er wolle niemandem vorwerfen, die Regelung auszunutzen. Es gebe aber leider «eine Korrelation zwischen dem jährlichen Krankenstand in Deutschland und der Einführung der Maßnahme, die als guter Bürokratieabbau gedacht war».

Die Möglichkeit, sich am Telefon krankschreiben zu lassen, war während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken eine dauerhafte Regelung. Patientinnen und Patienten können sich demnach dann telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Krankheitssymptome haben. Im Zuge ihrer Wachstumsinitiative für die Wirtschaft hat die Bundesregierung wegen des erhöhten Krankenstands eine Überprüfung der Maßnahme vereinbart.

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