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Niedersachsens Gesundheitsminister gegen schwunghaften Cannabis-Handel im Internet

Niedersachsens Gesundheitsminister Philippi: «Es darf nicht sein, dass das Kiffen von Medizinalcannabis im Rundum-sorglos-Paket über drei Klicks im Internet so leicht ermöglicht wird.» (Symbolbild) / Foto: Christian Charisius/dpa
Niedersachsens Gesundheitsminister Philippi: «Es darf nicht sein, dass das Kiffen von Medizinalcannabis im Rundum-sorglos-Paket über drei Klicks im Internet so leicht ermöglicht wird.» (Symbolbild) / Foto: Christian Charisius/dpa

Niedersachsens Gesundheitsminister will den Internet-Handel mit Medizinalcannabis kontrollieren und Gesetzeslücken schließen.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi will den schwunghaften Cannabis-Handel im Internet einem Zeitungsbericht zufolge in den Griff bekommen. «Es darf nicht sein, dass das Kiffen von Medizinalcannabis im Rundum-sorglos-Paket über drei Klicks im Internet so leicht ermöglicht wird», sagte der SPD-Politiker der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (Freitag).

Der Bund müsse «dringend nachsteuern, um eine ungewollte Flut an medizinischem Cannabis einzudämmen». Dem Bericht zufolge hatte die Teillegalisierung von Cannabis zu einem schwunghaften Internethandel mit der Droge geführt. Philippi wolle Gesetzeslücken schließen. Die parlamentarische Geschäftsführerin der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, nannte das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis einen schweren Fehler der Ampel-Koalition in Berlin.

Cannabis-Teillegalisierung seit dem 1. April

Die niedersächsische Ärztekammer betonte dem Bericht zufolge, der Gesetzgeber solle «zeitnah prüfen, ob diese Entwicklung den gesetzgeberischen Zielen – unter anderem des verbesserten Gesundheitsschutzes und der kontrollierten Weitergabe von Cannabis – gerecht wird». 

Bereits seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Seit dem 1. Juli können Anbauvereinigungen bundesweit Anträge stellen, um mit dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe von Cannabis loslegen zu dürfen.

Hermann: Cannabisgesetz muss zurückgenommen werden

Laut Bericht nutzen Onlineshops einen Nebeneffekt der Teillegalisierung aus: Für Cannabis ist demnach kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr nötig, Ärzte stellen über das Internet E-Rezepte aus, Apotheken liefern dann nach Hause. 

Hermann betonte: «Es reicht nicht aus, dass der Gesetzgeber nachsteuert und den offenbar schwunghaften Handel mit Cannabisprodukten im Internet verbieten will, um Gesetzeslücken zu schließen. Die Händler werden andere Wege finden.» Das Gesetz müsse in Gänze zurückgenommen werden.

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