Niedersachsen will die Engpässe bei Kochsalzlösungen durch Importe überbrücken. Arzneimittelgroßhandlungen, Apotheken und Krankenhausapotheken dürfen ab sofort «isotonische natriumchloridhaltige Arzneimittel» in Verkehr bringen, die keine Zulassung nach dem deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) haben. Das teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium mit. An diesem Mittwoch sei eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden.
Voraussetzung für den Import der Kochsalzlösungen ist, dass diese Arzneimittel in anderen Ländern zugelassen wurden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor den Versorgungsmangel festgestellt und die Importe damit ermöglicht.
Unverzichtbar für ärztliche Behandlungen
«Wir nutzen unseren Spielraum, damit wir bei dem Basis-Arzneimittel Kochsalzlösung nicht in eine völlig prekäre Lage schlittern», sagte Landesgesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Natriumchlorid-Lösung sei unverzichtbar für Behandlungen im stationären und ambulanten Bereich.
Kochsalzlösung werde unter anderem benötigt zum Spülen von Wunden, Kathetern, Nase oder Augen, der Spülung von Organen, bei Flüssigkeitsverlust und Dehydration, sagte Philippi. Auch zum Verabreichen anderer Medikamente wie Antibiotika oder Zytostatika in der Krebstherapie sei sie unverzichtbar.
Der Minister forderte angesichts des Versorgungsengpasses, Abhängigkeiten in der Herstellung zu reduzieren und wieder mehr eigene Produktionskapazitäten zu schaffen. «Dafür braucht es eine ehrliche politische und gesellschaftliche Debatte, denn es geht auch ums Geld der Versicherten und um attraktive Rahmenbedingungen für Arzneimittelhersteller», sagte Philippi.
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