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Lachgas-Verkauf an Jugendliche in Osnabrück verboten

Ab Januar ist der Verkauf von Lachgas an Jugendliche in Osnabrück verboten. (Symbolbild)  / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Ab Januar ist der Verkauf von Lachgas an Jugendliche in Osnabrück verboten. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in Osnabrück werden ab dem neuen Jahr untersagt. Hintergrund sind gesundheitliche Risiken und Schäden durch den Konsum der Partydroge.

Lachgas darf ab dem neuen Jahr in Osnabrück nicht mehr an Jugendliche verkauft werden. Der Rat habe eine Verordnung zum Verbot von Verkauf und Weitergabe an Minderjährige beschlossen, teilte die Stadt mit. Die Neuerung gilt demnach ab dem 1. Januar. 

Hintergrund seien die gesundheitlichen Auswirkungen, die der Konsum der Partydroge haben könne. Nach Angaben der Verwaltung reichen diese von Bewusstlosigkeit und Hirnschäden sowie Erfrierungen und Lungenrissen während des Konsums bis hin zu Nervenschäden und Schädigungen des Rückenmarks bei regelmäßigem Konsum. 

Gesundheitsminister unterstützt Verbots-Pläne 

Auch die Weitergabe soll verboten werden, damit Volljährige die Partydroge nicht erwerben und an Minderjährigen geben. Die Verordnung umfasst laut Verwaltung auch den Betrieb von Automaten, die Lachgas anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor minderjährigen Käufern bieten. 

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hatte sich zuletzt für ein solches Vorgehen eingesetzt. «Die Abgabe an Jugendliche über Kioske, Automaten und Versandhändler gehört verboten», hatte er im November betont. Er zeigte dabei Unterstützung für die Pläne der Bundesregierung, den Zugang zu Lachgas für Jugendliche zu begrenzen.

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