Das Arbeitsgericht Hannover hat einen erneuten Warnstreik von Beschäftigten der Medizinischen Hochschule im Streit um einen Entlastungstarifvertrag untersagt. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin verstoße der Warnstreik gegen die Friedenspflicht, sagte ein Sprecher des Arbeitsgerichts. Auch würden «Ziele verfolgt, die mit einem Streik nicht verfolgt werden können». Details wurden nicht bekannt.
Forderungen des Pflegepersonals nach einem Entlastungstarifvertrag sind nach Angaben der Gewerkschaft Verdi am 8. Mai an das Präsidium der Medizinischen Hochschule Hannover übergeben worden, ein Ultimatum verstrich demnach. Die Gewerkschaft rief zum Warnstreik auf, am vergangenen Freitag legten demnach mehrere Hundert Beschäftigte der MHH vorübergehend die Arbeit nieder. Gegen einen von Mittwoch an geplanten dreitägigen Warnstreik klagte laut Verdi die Landesregierung am Arbeitsgericht.
Gewerkschaft will schriftliche Urteilsbegründung abwarten
Gefordert wird von den Beschäftigten eine zusätzliche Regelung, ein Entlastungstarifvertrag soll demnach bedarfsgerechte Personalschlüssel bringen, außerdem soll ein Belastungsausgleich durch freie Tage bei Unterschreiten der vereinbarten Personalschlüssel kommen.
Nach dem Urteil kündigte die Gewerkschaft an, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen, um dann über das weitere Vorgehen zu beraten. «Fest steht, dass wir uns weiterhin für einen Tarifvertrag Entlastung an der MHH einsetzen, so wie er bereits an 21 anderen Kliniken bundesweit gilt», sagte der zuständige Fachbereichsleiter David Matrai. «Wir fordern daher die Landesregierung auf, endlich Tarifverhandlungen zuzustimmen.»
Verdi: Forderungen schärfen
Die Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuer erklärte, das Gericht habe nicht grundsätzlich gegen die Forderung nach einem Entlastungstarifvertrag an der MHH geurteilt, «sondern lediglich zur Schärfung einzelner Forderungen aufgefordert» Sie betonte: «Wir werden dies zeitnah tun, um dann umso kraftvoller ein Zeichen zu setzen.»
Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs sagte: «Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist im Sinne der Patientinnen und Patienten.» Der SPD-Politiker betonte, es müsse nun um eine «realisierbare Lösung» zur Entlastung der Beschäftigten gehen, eine Entlastungsvereinbarung sei ihnen schon angeboten worden. «Das Angebot, Gespräche auf betrieblicher Ebene zu führen, steht weiterhin», sagte er.
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