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Kita-Gruppe kann in Notfällen weiterhin größer sein

In Notfällen kann in niedersächsischen Kita-Gruppen weiterhin ein Kind mehr betreut werden. (Symbolbild) / Foto: Friso Gentsch/dpa
In Notfällen kann in niedersächsischen Kita-Gruppen weiterhin ein Kind mehr betreut werden. (Symbolbild) / Foto: Friso Gentsch/dpa

Die sogenannte Kita-Notverordnung wurde vor einiger Zeit geschaffen, um aus der Ukraine geflohenen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Kita-Gruppen im Land können weiterhin größer sein.

In Notfällen kann in niedersächsischen Kita-Gruppen weiterhin ein Kind mehr betreut werden. Das beschloss die Landesregierung, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Die bisherige Notverordnung wäre Ende Juli ausgelaufen und soll nun bis Juli 2026 gelten. 

Damit will das Land Kita-Trägern Planungssicherheit geben und verhindern, dass bestehende Gruppen auseinandergerissen werden müssen. Der Bestandsschutz gilt demnach nur für die Gruppen, in denen Ende Juli tatsächlich ein zusätzliches Kind betreut wird. 

Diese Notverordnung wurde bereits mehrfach verlängert und damals geschaffen, um aus der Ukraine geflohenen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Dadurch ist ein Kind mehr pro Gruppe erlaubt, als der Fachkraft-Kind-Schlüssel es vorsieht. Dieser legt die maximale Größe einer Gruppe mit 25 Kindern fest, in Krippen sind es 15. Gewerkschaften sehen die Regelung wegen zusätzlicher Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kritisch. 

Zum 1. August sollen zudem Änderungen im Kita-Gesetz greifen. Konkret werden unter anderem die Anforderungen an das Vertretungspersonal in den Kindergärten flexibler gestaltet und der Einsatz von Assistenzkräften erleichtert, wenn nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Das hatte der Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung bereits vor etwas mehr als einem Monat beschlossen. Die beiden Oppositionsfraktionen CDU und AfD stimmten dagegen. 

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