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Zahnärzte protestieren gegen Gesundheitspolitik in Niedersachsen

Eine Kinderzahnärztin untersucht ein dreijähriges Kind in einer Kinderzahnarztpraxis. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Eine Kinderzahnärztin untersucht ein dreijähriges Kind in einer Kinderzahnarztpraxis. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Zu viel Bürokratie, zu schlechte Bezahlung - dies beklagen viele Zahnmediziner. Ihre Unzufriedenheit soll das Bundesgesundheitsministerium mitbekommen. Viele Praxen bleiben am Dienstag geschlossen.

Zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen haben sich am Dienstag an einem Protesttag gegen die aktuelle Gesundheitspolitik beteiligt. «Aktuell gehen wir davon aus, dass circa jede dritte Praxis in Niedersachsen geschlossen ist», sagte der Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen, Henner Bunke. Für dringende Fälle gab es eine Notfallbereitschaft. 

Mehrere Zahnmediziner-Organisationen fordern Bürokratieabbau und eine höhere Vergütung. «Was am dringendsten abgeschafft werden sollte, ist die Budgetierung zahnärztlicher Leistungen», so Bunke. «Vereinfacht gesagt, stellen die Kassen eine Summe X zur Verfügung. Ist diese überschritten, arbeitet ein Zahnarzt quasi umsonst.» Den Organisationen zufolge braucht es bessere Rahmenbedingungen für Zahnarztpraxen. Derzeit scheuten viele junge Menschen den Weg in die Selbstständigkeit, gleichzeitig näherten sich viele ältere Zahnärzte dem Ruhestand. 

Die Zahnärztekammer hatte gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen und berufspolitischen Verbänden zu dem Protesttag aufgerufen. Das Motto lautete: «Mund auf - Praxis zu!». Die Beschäftigten konnten an kostenlosen Fortbildungen teilnehmen.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vereinbaren die Krankenkassen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für die Behandlung jährlich eine Gesamtvergütung. Diese wird nach bestimmten Vorgaben je nach abgerechneten Leistungen an die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte verteilt. Für das laufende Jahr sind die Anpassungen der Gesamtvergütungen per Gesetz begrenzt. Hintergrund ist dem Ministerium zufolge die finanzielle Lage der Krankenkassen. Um Leistungskürzungen für Versicherte und übermäßige Belastungen der Beitragszahler zu vermeiden, wurde das Wachstum der Vergütungen begrenzt.

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