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2,5 Millionen Menschen in Niedersachsen pendeln zur Arbeit

Viele Menschen pendeln über die Grenze ihres Wohnorts zur Arbeit. In Niedersachsen steigt ihre Zahl. (Symbolbild)  / Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Viele Menschen pendeln über die Grenze ihres Wohnorts zur Arbeit. In Niedersachsen steigt ihre Zahl. (Symbolbild) / Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Immer diese lästige Fahrt zum Arbeitsplatz: Pendeln gehört für viele Menschen zum Alltag. In Niedersachsen steigt ihre Zahl - zumindest leicht.

Die Zahl der Menschen, die über die Grenzen ihres Wohnorts zur Arbeit pendeln, steigt in Niedersachsen leicht. Fast 2,5 Millionen Menschen waren es im vergangenen Jahr - das waren 0,5 Prozent mehr als 2022, wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen mitteilte. Knapp 1,8 Millionen Menschen wiederum wohnten und arbeiteten in derselben Gemeinde, hier betrug der Anstieg im Vergleichszeitraum 0,8 Prozent. 

Im bundesweiten Vergleich pendelten die meisten Menschen nach München (525.269), Berlin (467.402) und Frankfurt am Main (463.180). Im Vergleich der Pendlerstädte lag die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover mit 224.097 einpendelnden Menschen wie im Vorjahr auf dem achten Platz. In ganz Deutschland pendelten im vergangenen Jahr 24,4 Millionen Menschen über die Grenzen ihres Wohnorts zur Arbeit, 0,9 Prozent mehr als 2022. 

Laut Statistikamt fließen in die Pendlerrechnung Daten aus der Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit, der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes und des Mikrozensus beziehungsweise der Arbeitskräfteerhebung ein. 

Etwa jede siebte niedersächsische Gemeinde wies einen sogenannten Einpendelüberschuss auf - das bedeutet, die Zahl der Einpendelnden war größer als die Zahl der Auspendelnden. Hinter der Landeshauptstadt folgten die kreisfreien Städte Wolfsburg mit 82.812 einpendelnden Menschen, Braunschweig (80.849) und Osnabrück (71.248). Wer nach Hannover pendelt, muss nach Angaben des Landesamts in mehr als drei von vier Fällen weniger als 50 Kilometer zurücklegen.

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