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Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette frühestens 2025

Ein Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird frühestens im kommenden Jahr vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden beginnen. (Archivbild) / Foto: Uli Deck/dpa
Ein Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird frühestens im kommenden Jahr vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden beginnen. (Archivbild) / Foto: Uli Deck/dpa

Im November wurde die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette angeklagt. Die Entscheidung über einen Prozess gegen sie wird erst im kommenden Jahr getroffen.

Über die Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird das Landgericht im niedersächsischen Verden erst im kommenden Jahr entscheiden. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Demnach ist die Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes und anderer Taten bei der Schwurgerichtskammer eingegangen. Nach Ablauf von Fristen für die Verteidigung werde entschieden, ob das Verfahren gegen Klette eröffnet wird. 

Die Ermittler werfen der 66-Jährigen versuchten Mord im Zusammenhang mit 13 Überfällen, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt seit vielen Jahren gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Vor einigen Tagen wurde Klette angeklagt. Ende Februar nahmen Ermittler Klette in Berlin-Kreuzberg fest, wo sie unter falschem Namen lebte. 

Überfälle in mehreren Bundesländern

Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Insgesamt sollen sie bei den Taten 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Ihre Opfer bedrohten sie laut Anklage meist mit Schusswaffen oder Elektroschockern. Klette war den Angaben nach meist die Fahrerin des Fluchtautos. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Für die Ermittlungen zu mutmaßlichen Terroranschlägen der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) ist die Bundesanwaltschaft zuständig.

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