Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines wegen Mordes an seiner Schwester zu lebenslanger Gefängnisstrafe verurteilten Mannes verworfen. Die Überprüfung des Urteils vom 5. Juni habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des 24-Jährigen ergeben, das Urteil des Landgerichts Bremen sei damit rechtskräftig, teilte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig zu einem Beschluss vom 24. September mit.
Nach Einschätzung des Landgerichts handelte es sich um eine Tat aus niedrigem Beweggrund. Eine sogenannte Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest.
Richterin sprach von «Kontrollmord»
Im Dezember 2023 hatte der Somalier seine 23 Jahre alte Schwester mit einem Küchenmesser erstochen. Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts sagte bei der Urteilsbegründung, der Mann habe gedacht, er müsse seine Schwester umbringen, um seine Ehre und die Familienehre wiederherzustellen.
Den Begriff «Ehrenmord» bezeichnete sie als unpassend, weil er ein ehrenhaftes Motiv suggeriere. Treffender sei «Kontrollmord». Auch handle es sich um einen sogenannten Femizid, das heißt, das Opfer sei getötet worden, weil sie eine Frau war.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der im Jemen aufgewachsene Verurteilte wegen des aus seiner Sicht unmoralischen Lebenswandels seiner Schwester in seiner Ehre verletzt, wie der Bundesgerichtshof mitteilte. Die junge Frau, die er zu kontrollieren versuchte, habe wenige Monate vor der Tat begonnen, sich ein wenig freier zu bewegen.
Täter gestand
Bei einer zufälligen Begegnung habe er geglaubt, gesehen zu haben, wie sie an einer Bushaltestelle Zärtlichkeiten mit einem Mann austauschte. Er beschloss, sie zu töten, ging am Tag ihres 23. Geburtstages mit einem großen Messer zu ihrer Wohnung und erstach sie. Dann rief er die Polizei. Der Mann gestand die Tat. Im Prozess sagte er während der sogenannten letzten Worte: «Ich bereue es, dass ich meine Schwester getötet habe.»
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