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Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Musiker teils auf

Der Angeklagte (l-r) steht vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht Hannover. / Foto: Michael Matthey/dpa
Der Angeklagte (l-r) steht vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht Hannover. / Foto: Michael Matthey/dpa

Zurück vor Gericht: Ein Orchestermusiker mit Mordgedanken hat sich Rattengift besorgt und versucht, drei Menschen zu vergiften. Er wurde verurteilt - doch der Bundesgerichtshof hat Einwände.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen wegen versuchten Giftmordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilten Orchestermusiker teilweise aufgehoben. Zwar wurde die Revision mit Bezug auf die Mutter verworfen, die Verurteilung wegen versuchten Giftmordes an der Mutter des Mannes sei rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Leipzig mit. Das Urteil bezüglich der zweiten Tat aber - der Musiker versuchte zwei Kollegen zu vergiften - sei auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben und müsse neu verhandelt werden. Das Urteil des Landgerichts Hannover fiel im Oktober 2023.

Rattengift gegen 93-jährige Mutter und Kollegen

Der Musiker eines renommierten Sinfonieorchesters hatte nach Überzeugung des Landgerichts im September 2022 in einem Seniorenheim in Hannover Rattengift in Lebensmittel seiner damals 93 Jahre alten Mutter gemischt. Einige Tage später reichte er zwei Kollegen auf einer Konzertreise einen Frischkäse-Dip mit dem Gift. Die Opfer erlitten Blutgerinnungsstörungen, an denen sie hätten sterben können.

Das Landgericht ging von versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Falle der Mutter aus. Als Einzelstrafe wurden fünf Jahre und neun Monate festgelegt. Im Fall der vergifteten Kollegen ging das Gericht von gefährlicher Körperverletzung aus - das bedeutete eine Einzelstrafe von drei Jahren. Daraus ergab sich eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Bundesgerichtshof hat Einwände

Nach Einschätzung des 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs halten jedoch die Erwägungen des Landgerichts, das im Falle des Giftanschlags auf die beiden Kollegen keinen Tötungsvorsatz sah, der rechtlichen Prüfung nicht stand. Grund sei, dass das Landgericht «zugunsten des Angeklagten von Annahmen ausgegangen ist, für die das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat», teilte der Bundesgerichtshof mit. 

Tatsächlich ging das Gericht in Hannover bei der Vergiftung der Kollegen aus dem Orchester von einer gefährlichen Körperverletzung statt vom Tötungsvorsatz aus - es habe sich wohl um einen Denkzettel wegen fehlenden Beistands in einer «von Ihnen als existenziell empfundenen Lebenskrise» gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Grote damals. Der Geiger hatte sich von einem weiteren Musiker des Orchesters angegriffen und gemobbt gefühlt. Er gab zu, das Gift Brodifacoum bestellt zu haben, um diesem Kollegen zu schaden. Den Plan gab er seinen Worten zufolge aber auf.

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